Berufsfachschule Holztechnik
Holztechnik bezeichnet die verschiedenen Techniken und Fertigungsverfahren, um Holz mit seinen Werkstoffen und anderen Materialien zu einem Endprodukt umzuwandeln, z. B. in den Teilbereichen Möbelbau, Innenausbau und Holzbau.
Wer den Hauptschulabschluss nachweist, kann in die einjährige Berufsfachschule Holztechnik aufgenommen werden. Auch für Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss ist diese Schulform geeignet.
Wir erwarten von Ihnen Freude an handwerklicher Arbeit, räumliches Vorstellungsvermögen, technisches Verständnis und grundsätzliches Interesse an der beruflichen Entwicklung.
Die fachbezogenen Inhalte der Ausbildung in der Berufsfachschule ermöglichen einen problemlosen Übergang in ein zweites Ausbildungsjahr folgender Berufe im Berufsfeld Holztechnik:
Wir erwarten von Ihnen Freude an handwerklicher Arbeit, räumliches Vorstellungsvermögen, technisches Verständnis und grundsätzliches Interesse an der beruflichen Entwicklung.
Die fachbezogenen Inhalte der Ausbildung in der Berufsfachschule ermöglichen einen problemlosen Übergang in ein zweites Ausbildungsjahr folgender Berufe im Berufsfeld Holztechnik:
- Tischler/in
- Holzmechaniker/in
Unterichtsinhalte
1. Allgemeinbildender Bereich
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie und Praxis mit den Lernfeldern:
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch / Kommunikation
- Politik
- Sport
- Religion
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie und Praxis mit den Lernfeldern:
- „Einfache Produkte aus Holz herstellen“
- „Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen“
- „Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen“
- „Kleinmöbel herstellen“
- Während des Schuljahres wird eine betriebliche Ausbildung (Praktikum) in geeigneten Betrieben mit 120 Stunden im berufsbezogenen Lernbereich Praxis durchgeführt.
- Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird in der Tischlerwerkstatt der Maschinenschein (TSM1) nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft erworben.
Abschluss/Qualifikation:
- Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Holztechnik kann bescheinigt werden, wenn die Leistungen in den drei Lernbereichen mindestens mit ausreichend bewertet worden sind. Darüber hinaus darf nur in einem Fach oder Lernfeld die Note 6 (ungenügend) bzw. in zwei Fächern oder Lernfeldern die Note 5 (mangelhaft) vorkommen. Das Schuljahr kann auf die Dauer einer nachfolgenden Berufsausbildung als 1. Ausbildungsjahr angerechnet werden.