Berufsfachschule Bautechnik
Der Begriff Bautechnik ist ein Sammelbegriff im Bauwesen für die verschiedenen Aspekte des Hoch- und Tiefbaus. Die Inhalte verschiedener Berufe der Bautechnik werden in der Berufsfachschule vermittelt.
Wer den Hauptschulabschluss nachweist, kann in die einjährige Berufsfachschule Bautechnik aufgenommen werden. Auch für Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss ist diese Schulform geeignet.
Wir erwarten von Ihnen Freude an handwerklicher Arbeit, räumliches Vorstellungsvermögen, technisches Verständnis und grundsätzliches Interesse an der beruflichen Entwicklung im Baubereich.
Die fachbezogenen Inhalte der Ausbildung in der Berufsfachschule Bautechnik ermöglichen einen problemlosen Übergang in ein zweites Ausbildungsjahr folgender Berufe im Berufsfeld Bautechnik:
Wir erwarten von Ihnen Freude an handwerklicher Arbeit, räumliches Vorstellungsvermögen, technisches Verständnis und grundsätzliches Interesse an der beruflichen Entwicklung im Baubereich.
Die fachbezogenen Inhalte der Ausbildung in der Berufsfachschule Bautechnik ermöglichen einen problemlosen Übergang in ein zweites Ausbildungsjahr folgender Berufe im Berufsfeld Bautechnik:
- Zimmerer/in
- Maurer/in
- Fliesenleger/in
- Rohrleitungsbauer/in
- Beton- und Stahlbetonbauer/in
- Straßenbauer/in, Straßenwärter/in
- Trockenbaumonteur/in
Unterichtsinhalte
1. Allgemeinbildender Bereich
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Mathematik
- Politik
- Sport
- Religion
- „Einrichten einer Baustelle“
- „Erschließen und Gründen eines Bauwerks“
- „Mauern eines einschaligen Baukörpers“
- „Herstellen eines Stahlbetonbauteils“
- „Herstellen einer Holzkonstruktion“
- „Beschichten und Bekleiden eines Bauteils“
- Während des Schuljahres wird eine betriebliche Ausbildung (Praktikum) in geeigneten Betrieben mit 120 Stunden im berufsbezogenen Lernbereich Praxis durchgeführt.
Abschluss/Qualifikation:
- Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Bautechnik kann bescheinigt werden, wenn die Leistungen in den drei Lernbereichen mindestens mit ausreichend bewertet worden sind. Darüber hinaus darf nur in einem Fach oder Lernfeld die Note 6 (ungenügend) bzw. in zwei Fächern oder Lernfeldern die Note 5 (mangelhaft) vorkommen. Das Schuljahr kann auf die Dauer einer nachfolgenden Berufsausbildung als 1. Ausbildungsjahr angerechnet werden.