Durch den Besuch des Berufsvorbereitungsjahres sollen Schülerinnen und Schüler auf eine spätere Ausbildung und auf das Berufsleben auf vorbereitet werden.
Abgänger der allgemein bildenden Schulen, die nicht aus einer Abschlussklasse kommen, besuchen das BVJ. Aufgenommen werden Jugendliche, die mindestens neun Jahre eine allgemein bildende Schule besucht haben.
Der Besuch des BVJ ist Pflicht, wenn kein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen wurde oder keine andere berufliche Vollzeitschule besucht wird.
Allgemeiner Lernbereich mit den Fächern:
Berufsbezogener Lernbereich
Der Unterricht wird in zwei Fachrichtungen sowohl praktisch als auch theortisch erteilt.
Die Schülerinnnen und Schüler können bei der Einschulung ihre beiden Wunschfachrichtungen angeben.
Zur Auswahl stehen zur Zeit die folgenden Fachrichtungen:
Um einen Eindruck von möglichen Ergebnissen der Arbeit im BVJ zu erhalten, hier unser BVJ-Grill, klicken sie bitte hier.
In den berufsbezogenen Unterrichtsfächern werden Fertigkeiten und Kenntnisse aus dem Grundlagenbereich vermittelt.
Der fachpraktische Unterricht findet in entsprechend eingerichteten Werkstätten und Ausbildungsräumen unter Anleitung von Fachpraxislehrerinnen oder Fachpraxislehrern statt.
Der theoretische Unterricht knüpft an fachpraktische Erfahrungen und Lerninhalte an.
Der Unterrrcht findet in kleinen Lerngruppen statt, d.h.
Im zweiten Schulhalbjahr wird ein vierwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Berufsvorbereitungsjahrs ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, in welchen Berufsfeldern und mit welchen Inhalten sie ausgebildet wurden.
Eine Abschlussprüfung findet nicht statt.
Der Erwerb des Hauptschulabschlusses ist bei durchschnittlich befriedigenden Leistungen, der Teilnahme am Englischunterricht und an einem Förderunterricht in Deutsch und Mathematik und dem Bestehen einer Abschlussprüfung möglich.
Im Anschluss an das Berufsvorbereitungsjahr bietet sich eine weiterführende Ausbildung in einer Berufseinstiegsklasse (BEK) an.
Außerdem kann eine betriebliche Ausbildung begonnen werden.
Nach dem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres ist die Schulpflicht erfüllt, wenn nicht anschließend ein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
Bis zum 20. Februar jeden Jahres werden Anmeldungen für das nächste Schuljahr im Sekretariat entgegengenommen.
Ein Anmeldeformular erhalten Sie
Öffnungszeiten | Montag - Donnerstag: | 07:30 Uhr - 15:00 Uhr | |
Freitag: | 07:30 Uhr - 13:00 Uhr | ||
Kontakt | Telefon: | 04921 / 87 40 00 | |
Fax | 04921 / 87 40 04 | ||
E-Mail: |
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